Zufallsbild - F5 f�r andere!

Schweinegrippeimpfung

Wer es noch nicht weiß…

Die beiden Impfstoffe gegen die so genannte Schweinegrippe Pandemrix® und Focetria® enthalten als Adjuvans den Impfverstärker Squalen.
Beim Menschen ist Squalen bereits bei den US-Soldaten des ersten Golfkriegs als Impfverstärker engesetzt worden. 23-27 % (also jeder Vierte, auch solche, die zu Hause blieben) bekamen die so genannte Golfkriegskrankheit mit chronischer Müdigkeit, Fibromyalgie (Muskelrheuma), neben Gedächtnis- und Konzentrationsproblemen, persistierenden Kopfschmerzen durch Erschöpfung und ausgedehnte Schmerzen charakterisiert. Die Krankheit kann auch chronische Verdauungsprobleme und Hautausschlag einschließen. Die Erkrankung hat sich bei den Betroffenen seit 1991, also seit 18 Jahren nicht gebessert.
Bei 95 % der Geimpften mit Golfkriegssyndrom wurden Squalen-Antikörper gefunden, bei den Geimpften, die nicht erkrankten bei 0 %. Erst nach mehr als 10 Jahren wurden die Schäden vom US- Verteidigungsministerium anerkannt.
Wenn die Bundesregierung ihren Willen durchsetzt und 35 Millionen Menschen geimpft werden, ist damit zu rechnen, dass 8-9 Millionen Bundesbürger für die nächsten Jahrzehnte unter chronischer Müdigkeit und Fibromyalgie etc. leiden werden.

Die Verwendung eines körpereigenen Stoffes als Impfstoff oder Impfverstärker ist ein gravierender ärztlicher Kunstfehler und stellt somit eine Körperverletzung dar, da damit Autoimmunreaktionen des Körpers hervorgerufen werden können, deren Steuerung weder genügend verstanden noch beherrschbar oder therapierbar ist!

Mit dieser Methode künstlich hervorgerufener Autoimmunreaktionen werden im Tierversuch diese Krankheiten ebenfalls erzeugt. Squalen ist hierbei keine Ausnahme, wie in zahlreichen Tierversuchen gezeigt wurde.

Die Tatsache, dass die Verwendung von Squalen als Impfverstärker ein ärztlicher Kunstfehler (und damit eine Körperverletzung) ist, ist auch dem zuständigen Minister Dr. med. Rössler spätestens seit dem 19.11.2009 bekannt. Seit diesem Zeitpunkt muss von einer vorsätzlichen Körperverletzung ausgegangen werden.

Die herstellenden Firmen wurden durch Vertrag von der Haftung freigestellt. Sie fungieren nur als eine Art Lohnhersteller. Verantwortlich ist damit das fachlich zuständige Paul Ehrlich Institut bzw. die Bundesrepublik Deutschland, d.h. am Ende zahlt der Steuerzahler für den angerichteten Schaden.

Anders als etwa bei Holzschutzmitteln oder anderen Gefährdungen sind die Entschädigungen für Schäden durch öffentlich empfohlene Impfungen im §60 IfSG (Infektionsschutzgesetz) geregelt. Sie erfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), soweit das IfSG nichts Abweichendes bestimmt. Dabei genügt es den möglichen Zusammenhang mit der Impfung darzustellen (§1 Abs.3 BVG). Es besteht keine Beweispflicht des Geschädigten.

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